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Jüdinnen und Juden war es in der christlichen Ständegesellschaft über Jahrhunderte nicht erlaubt, sich nach eigenem Willen niederzulassen. Sie mussten sich bis in das 19. Jahrhundert hinein ihr Aufenthalts- und Erwerbsrecht erkaufen.
1724 baten vier jüdische Familien den Ortsherrn von Laupheim um Aufnahme. Carl Damian von Welden gestattete den jüdischen Familien gegen Bezahlung, sich anzusiedeln. Dafür versprach er ihnen Schutz.
Seit 1806 gehörte Laupheim zum neugegründeten Königreich Württemberg. 1828 erklärte der württembergische Staat Juden zu Untertanen. Zum Teil wurden ihre Rechte denen der Christen angeglichen. Dafür hatten sich die Juden in Beruf und Religion der Mehrheit anzupassen. Jüdische Familien nutzten die neuen Möglichkeiten, sie strebten nach Teilhabe und Zugehörigkeit. Die Kontakte zur christlichen Mehrheit weiteten sich aus. Die weit verbreitete Judenfeindschaft blieb jedoch eine Bedrohung.